Crowdinvesting Kleinanlegerschutzgesetz – ÖSTERREICH

Crowdinvest ImmobilienCrowdinvesting, Crowdinvesting Österreich, RechtLeave a Comment

Kleinanlegerschutzgesetz ÖSTERREICH


Die Republik Österreich hat einen sehr wichtigen Schritt für die Crowdfunding- bzw. Crowdinvestingszene umgesetzt: „Alternativfinanzierungsgesetz“

Das CROWDINVESTING GESETZ ÖSTERREICH wurde am 07.07.2015 vom Nationalrat beschlossen.

Begriffsdefinitionen des Gesetzes

Emittenten: natürliche oder juristische Person, die ein Unternehmen betreiben und den Definitionen der Kleinstunternehmen bzw. kleine- und mittlere Unternehmen entsprechen (gemäß ABl. Nr. L124/36). Wichtig ist, dass Emittenten das eingesammelte Kapital unmittelbar für die operative Tätigkeit verwenden müssen.

Alternative Finanzinstrumente: Stille Beteiligungen, Genussrechte, Nachrangdarlehen, und weitere die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch gewähren dürfen (außer bei Anleihen).

Unbedingter Rückzahlungsanspruch: Anspruch auf Rückzahlung hingegebener Gelder, der ungeachtet der wirtschaftlichen Lage des Emittenten geltend gemacht werden kann.

Anleger: Natürliche oder juristische Person, die alternative Finanzinstrumente erwirbt.

Internetplattform: Website, auf der alternative Finanzinstrumente durch den Betreiber einer Internetplattform zwischen Emittenten und Anlegern vermittelt werden.

Betreiber einer Internetplattform: Natürliche oder juristische Person, die zum Betreiben der  Internetplattform berechtigt ist (gewerbliche Vermögensberatung oder Unternehmensberatung).

Dauerhafter Datenträger: Jedes Medium, das es Anlegern gestattet, Informationen derart zu speichern, dass sie diese in der Folge für eine für die Zwecke der Informationen angemessene Dauer einsehen können und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht.

Für Investoren

Jeder Investor ist berechtigt 5.000 Euro pro Jahr in Projekte seiner Wahl investieren. Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn vom Investor eine Selbstauskunft erteilt wird, dass er höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet investiert oder maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert. Aber was bedeutet das jetzt genau?

Wir erläutern es anhand von zwei kleinen Beispielen:

Investor A hat ein durchschnittliches Nettoeinkommen pro Monat von 2.000 Euro per Selbstauskunft bekannt gegeben. Investor A ist nun berechtigt 4.000 Euro pro Jahr zu investieren (2 x 2.000 Euro).

Investor B hat ein Finanzanlagevermögen von 100.000 Euro per Selbstauskunft bekannt gegeben. Investor B ist nun berechtigt 10.000 Euro pro Jahr zu investieren (10% von 100.000 Euro).

Gesetzlich wurde nicht geregelt, welche Investitionsgrenze für Investoren bestimmend ist, wenn Sie freiwillig beide Auskünfte erteilen.

Für Emittenten

Wenn Bauherren Beträge zwischen 100.000 Euro und 1,5 Millionen Euro von Investoren einsammeln wollen, entstehen besondere Informationspflichten den potentiellen Investoren gegebenüber.

Sie müssen hierbei insbesondere Angaben über sich selbst, das gewählte alternative Finanzierungsinstrument z. B. "Nachrangdarlehen" sowie sonstige Angaben anführen, die dem Schutz der Anleger dienen.

Außerdem müssen Emittenten einmal jährlich zum Bilanzstichtag ihren aktuellen Jahresabschluss  auf der Plattform veröffentlichen. Darüber hinaus haben Emittenten einmal jährlich die wesentlichen Änderungen der anzuführenden Angaben zu veröffentlichen (falls sich welche ergeben haben).

Für Beträge unterhalb der 100.000 Euro Grenze sieht das Alternativfinanzierungsgesetz derzeit keine besonderen Vorschriften vor.

Die Plattformbetreiber weisen ihre Anleger an, dass im Sinne der Risikostreuung möglichst nur Geldbeträge investiert werden sollen, die Sie in näherer Zukunft auch liquide nicht benötigen bzw. zurückerwartet werden.

Weiter weisen Sie darauf hin, dass der Erwerb alternativer Finanzinstrumente zum Verlust des gesamten investierten Kapitals führen kann.

0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich zu:
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen!